Winterdienst - wenn Eis und Schnee alles im Griff haben

Der Winter kommt jedes Jahr aufs Neue und mit ihm der Winterdienst, wie er beispielsweise bei der A&G Gebäudereinigung angeboten wird. Dabei gibt es nicht nur die öffentliche Variante, auf dem Markt tummeln sich auch diverse private Anbieter. Diese können dann auch zu speziellen Aufgaben herangezogen werden. Doch welchen Service bieten diese Unternehmen eigentlich an und wo können entsprechende Angebote gefunden werden? Welche Kosten stehen im Raum und welche Dienste werden nicht übernommen? In Anbetracht des Einbruchs der kalten Jahreszeit und in der Erwartung bevorstehender Schneefälle haben wir uns für den interessierten Leser kundig gemacht. Unsere Erkenntnisse wollen wir an dieser Stelle niemandem vorenthalten. 

Winterdienste buchen   

Wer einen Winterdienst auf privater Ebene buchen möchte, der muss zuerst wissen, wo er einen solchen findet. Hier ist das Internet die erste Anlaufstelle, denn in der Regel tummeln sich in der eigenen Umgebung mehr Anbieter als man eigentlich denken mag. Doch fallen die Dienstleistungen ganz unterschiedlich aus, sodass man in erster Linie wissen muss, was man selbst eigentlich möchte. Erst dann kann man sich auf die Suche machen.   

Wer einen passenden Anbieter herausfiltern konnte, muss sich nun mit den Konditionen auseinandersetzen. Dabei kann es helfen, die Ausmaße des eigenen Grundstücks zu kennen, denn abgerechnet wird in der Regel pro Quadratmeter. Zudem können gesonderte Leistungen separat in Rechnung gestellt werden, sodass eine wesentliche Aufgabe darin besteht, das Leistungsverzeichnis genau zu lesen.   

Was wird in der Regel erledigt?  

In den meisten Fällen übernimmt der private Winterdienst das Räumen von Einfahrten oder aber auch die des ganzen Grundstücks. Zudem können auch Noteinsätze gefahren werden, wenn beispielsweise das eigene Fahrzeug eingeschneit ist. Auch das Befreien diverser Oberflächen von Eisschichten ist eine Aufgabe, die ein solcher Winterdienst in den meisten Fällen übernimmt. Weitere Leistungen müssen dann separat vereinbart werden, wobei für diese oftmals auch ein gesonderter Vertrag geschlossen wird.   

In keinem Fall übernehmen Winterdienste das Räumen öffentlicher Flächen, es sei denn, dass sie dazu von der entsprechenden Gemeinde beauftragt wurden. Wer eine Einfahrt von Eis und Schnee befreien lassen will, die sich in öffentlicher Hand befindet, auf welcher aber kein Winterdienst geboten wird, muss also immer einen konkreten Auftrag bei der Stadt erteilen und die Notwendigkeit entsprechend nachweisen. Hierbei spielt auch die Haftung eine bedeutende Rolle.   

Im Notfall immer zur Stelle   

Private Dienste sind im Notfall immer zur Stelle. In der Regel bieten die meisten Anbieter eine Notrufnummer an, unter welcher bei konkreten Problemen schnell Hilfe geordert werden kann. So ist es beispielsweise auch in der Nacht möglich, ein Räumfahrzeug zu bestellen, wenn ein dringender Fall es erfordert, dass die Einfahrt befreit oder das eigene Fahrzeug freigeräumt werden muss. Ob hierfür ein Zuschlag berechnet wird, hängt meist davon ab, welcher Vertrag mit dem Anbieter geschlossen wurde. Für den Winter empfehlen sich dabei meist laufende Dauerverträge.


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