Leistungen eins Immobilienmaklers bei der Immobilienvermarktung

Seriöse Immobilienmakler sind in der Regel die ersten Ansprechpartner, wenn es darum geht, Objekte zu mieten bzw. zu vermieten sowie zu kaufen oder zu verkaufen. Dazu zählen zum Beispiel Suchaufträge von Miet- oder Kaufinteressenten, Marktwertermittlungen sowie die Vermietung und der Verkauf der Objekte inklusive aller dazugehörigen Maßnahmen.
Erster Schritt bei der Zusammenarbeit zwischen Makler und Kunde stellt in der Regel die Unterzeichnung des individuell ausgefertigten Maklervertrages dar. Neben der im Falle des Vermittlungserfolges anfallenden Provision enthält dieser auch alle Rechten und Pflichten der beiden Vertragsparteien. Die Provision ist dabei entweder als Festpreis oder am Beispiel eines in Auftrag gegebenen Immobilienverkaufs als prozentualer Anteil des Verkaufspreises festgelegt.
Am exemplarischen Fall des Immobilienverkaufs können auch die Unterschiede der jeweiligen Maklervertragsarten nachvollziehbar dargestellt werden. Grundsätzlich kann hierbei zwischen dem einfachen Maklerauftrag, Makleralleinauftrag und dem qualifizierten Makleralleinauftrag unterschieden werden. Ersterer kommt jedoch in den seltensten Fällen zur Anwendung, da der Eigentümer hierbei die Möglichkeit hat, noch weitere Makler mit dem Verkauf zu beauftragen. Beim Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Eigentümer dazu, nur den im Vertrag genannten Immobilienmakler mit dem Verkauf zu beauftragen. Nur der Eigentümer selbst hat nun noch die Möglichkeit, einen passenden Käufer zu finden. Sollte ihm dies gelingen, dann wäre auch keine Maklerprovision fällig.
Beim qualifizierten Alleinauftrag ist der Eigentümer dazu verpflichtet, potenzielle Kaufinteressenten ausschließlich an den Makler weiter zu verweisen. Auf der anderen Seite verpflichtet sich der Makler der fachgerechten Bearbeitung des Vermarktungsauftrages unter Ausnutzung aller ihm zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel und -methoden. Diese Form des Maklervertrages stellt daher die optimale Voraussetzung für einen effizienten Abverkauf der Immobilie zu einem möglichst attraktiven Verkaufspreis dar.
Zu den gängigen Arbeitsmethoden des Immobilienmaklers, wie bspw. Immobilien Reinhardt GmbH, zählt im Falle des Immobilienverkaufs zunächst die entsprechende Marktwertermittlung des Objekts. Dies beruht grundsätzlich auf drei einschlägigen Verfahren: dem Ertragswert-, Vergleichswert- und Sachwertverfahren. In Kombination mit der aktuellen Angebots- und Nachfragesituation des regionalen Immobilienmarktes ergibt sich somit der jeweilige Marktwert. In Kombination dazu erstellt der Makler auch ein aussagekräftiges Exposé, eine Art Steckbrief zur Immobilie, das neben den technischen und baulichen Eckdaten auch repräsentative Fotos des Objekts enthält. Es dient dabei als Grundlage zur Anzeigenschaltung in Tages- und Fachzeitungen sowie Immobilienportalen.
Wird dagegen der Weg des diskreten Immobilienverkaufs gewählt, dann wird die Immobilie zunächst nur einer ausgewählten Klientel, die meist dem Netzwerk des Maklers entstammt, zum Verkauf angeboten. Alternativ kann bei der diskreten Vermarktung auch eine öffentliche Anzeigenschaltung vorgenommen werden. Hierbei wird die Immobilie allerdings nur anhand eines Kurz-Exposés, das keine genauen Rückschlüsse auf die genaue Lage bzw. Adresse zulässt, inseriert. Im Falle eines diskreten Immobilienverkaufs ist die Konsultierung eines Maklers jedoch zwingend erforderlich. Hierbei profitiert man als Eigentümer nicht nur vom branchenspezifischen Know-how und der regionalen Marktkenntnis, sondern auch vom weitverzweigten Netzwerk des Maklers.


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