Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

Ein Sachverständigenbüro für die Immobilienbewertung erstellt für den Auftraggeber eine detaillierte Beschreibung der Immobilie mit zusätzlichen Beschreibungen zur Kalkulation. Hierbei kommen zwei gängige Verfahren zum Einsatz, und zwar das Sachwertverfahren und eventuell das Ertragswertverfahren. Das Sachwertverfahren dient zur Wertermittlung der Immobilie und ist beispielsweise in Deutschland nach gesetzlichen Vorgaben geregelt. Hierzu findet man im Gesetzbuch unter der Wertermittlungsverordnung (WertV) weitere Details. Beim sogenannten Ertragswertverfahren werden Daten erhoben, die einen Aufschluss über die Rendite, den Ertrag im Gegenzug zu den Aufwendungen und generelle Punkte der Kapitalisierung berücksichtigt und wird allgemein eher bei der Bewertung einer Immobilie vorgenommen, die vermietet oder verpachtet wird.

Das Sachverständigenbüro für die Immobilienbewertung berücksichtigt allgemein den Boden- und Grundstückswert und den Gebäudewert und führt auch Kalkulationen für eventuelle Sanierungen durch. Je nach Umfang des Auftrages oder der benötigten Erkenntnisse aus dem Gutachten erhält der Auftraggeber ein wichtiges Hilfsmittel für die jeweilige Immobilie. Die preislich günstigere Variante zu einem vollumfänglichen Sachwert- und Ertragswertverfahren ist eine verkürzte Form davon und wird als Kurzgutachten bezeichnet. Ein Kurzgutachten beinhaltet eine exakte Beschreibung der Immobilie und eine allgemeine Bewertung der Substanz.

Warum ist man bei der Beauftragung eines Gutachtens durch ein Sachverständigenbüro für Immobilienbewertungen auf der sicheren Seite? Neben einem vollumfänglichen Gutachten für beispielsweise eine Gerichtsverhandlung dient dem Auftraggeber das Gutachten, um potenzielle Mängel zu erkennen und ob beispielsweise bei einem Hauskauf die eventuell anstehenden Änderungswünsche realisiert und finanzierbar sind. So werden beispielsweise die Wände daraufhin geprüft, ob Durchbrüche bautechnisch möglich sind oder ob ein Balkon zugebaut werden kann oder darf oder ob ein Wintergarten machbar ist.

Ein Immobiliengutachten ist die neutrale und technisch einwandfreie Darstellung zu einer Immobilie durch einen Sachverständigen und dient dem Auftraggeber vorrangig als Entscheidungshilfe für eventuelle nächste Schritte oder Investitionen.

Die Entscheidung zur Erstellung eines Kurzgutachtens wird prinzipiell als Umsetzung für private Ansprüche erstellt, beispielsweise beim Immobilienkauf oder –verkauf oder auch bei außergerichtlichen Einigungen wie bei einer Scheidung, einem Erbe oder sonstiger Vermögens-sichernder Angelegenheiten. Das sogenannte Kurzgutachten für Immobilien hat ebenso fundierte Aussagekraft wie ein Vollgutachten. Jedoch hat ein sogenanntes Kurzgutachten bei Behörden oder Gerichten keine Gültigkeit. Sobald es sich um gerichtliche Angelegenheiten handelt und falls eventuell Behörden involviert sind, muss von einem Sachverständigenbüro für Immobilien ein vollumfängliches Verkehrsgutachten erstellt werden.

In der Regel kann man bei der Erstellung eines Gutachtens mit einer Wartezeit von zwei bis vier Wochen rechnen, doch gibt es hierzu diverse Angebote, beispielsweise für die Erstellung eines Wertgutachtens innerhalb weniger Tage. Bei der Erstellung eines Immobiliengutachtens durch einen Sachverständigen kann davon ausgegangen werden, dass der Sachverständige über Kenntnisse der Bauphysik, Bauchemie, der Baubiologie und Baugeologie verfügt und diese Erkenntnisse und die eigene Erfahrung in die Begutachtung einfließen lässt.
Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Sachverständigenbüro Philip Lang, nachgelesen werden.


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